Fr, 21.8.2026 - So, 23.8.2026 : JG-Rüstzeit
JG-Rüstzeit 2026

21.08.2026 - 23.08.2026

Anmeldung zur JG-Rüstzeit 2026

Zum Abschluss der Sommerferien wollen wir ein gemeinsames Wochenende im Haus zur Grabentour verbringen.  Zwischen Entspannung, Raum für Spiele, erkunden der Umgebung und kleinen Andachten, werden wir auch gemeinsam Kochen, da unsere Unterkunft ein Selbstversorgerhaus ist.

Die An- und Abreise erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bitte kümmert euch Selbstständig um eine Fahrkarte.

Bitte überweist den Rüstzeitbeitrag in Höhe von 75€ auf folgendes Konto:

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Blasewitz 
BIC: GENODED1DKD 
IBAN: DE64 3506 0190 1606 2000 28 
Verwendungszweck: JG-Rüstzeit 2026 und Name+Vorname Teilnehmer:in

Erreichbar während der Rüstzeit 21.-23.08.2025
Allergien, Medikamentengaben, relevante Erkrankungen, Unverträglichkeiten, sonstige Einschränkungen...

Elternerklärung und geltende Regeln für das Wochenende:

Unser Kind nimmt mit unserem Einverständnis an der Rüstzeit teil. Den Anweisungen der Leitenden und Mitarbeitenden der Rüstzeit ist unbedingt Folge zu leisten. In den Verkehrsmitteln und im öffentlichen Straßenverkehr gilt es, sich diszipliniert und umsichtig zu verhalten. Wir wissen, dass unser Kind von der Rüstzeit ausgeschlossen werden kann, wenn das Verhalten die Rüstzeit gefährdet oder undurchführbar macht oder wenn andere Personen durch ihn/sie geschädigt werden. Nach Rücksprache der Leitenden der Rüstzeit mit uns erfolgt in dem Falle die Rückfahrt allein auf eigene Kosten, bzw. holen wir unser Kind ab. Unser Kind ist zurzeit frei von ansteckenden Krankheiten. Es liegen keine Beschwerden vor, die seine/ihre Teilnahme an der Fahrt beeinträchtigen könnten. 

Für den Fall, dass unser Kind trotz Anmeldung nicht an der Rüstzeit teilnehmen kann, sind wir informiert, dass der vorab gezahlte Teilnahmebeitrag nicht automatisch zurückerstattet werden kann (s. allg. Teilnahmebedingungen). In dem Fall kann ggf. eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. 

Uns ist bekannt, dass die Jugendlichen während der Rüstzeit teilweise selbstständig unterwegs sein werden (in kleinen Gruppen). Uns ist bekannt, dass unser Kind für seine/ihre mitgebrachten Sachen und Gegenstände selbst verantwortlich ist und für verlorengegangene oder beschädigte Sachen/Gegenstände durch die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens keine Haftung übernommen wird, auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen, die nicht von der Leitung angesetzt sind. Die in der Unterkunft am Reiseziel geltende Hausordnung ist einzuhalten. Die Unterbringung erfolgt prinzipiell getrenntgeschlechtlich. Zwischen 22.00 und 7.30 Uhr ist die Nachtruhe in den zugewiesenen Zimmern einzuhalten. Während der gesamten Rüstzeit besteht ein striktes Verbot des Konsums von Rauschmitteln aller Art. Es ist weiterhin verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen und zu benutzen. Die Aufsichtspersonen können im Beisein von Zeugen diesbezüglich Kontrollen durchführen. Es ist verboten, sich unerlaubt von der Gruppe bzw. der Unterkunft zu entfernen. Fotodateien dürfen vom Veranstalter für interne Dokumentationen des Projekts einschließlich Präsentationen (z.B. auf Elternabenden, Seminaren) verwendet werden. Für weitergehende Veröffentlichungen (Homepage, Kirchennachrichten etc.) muss durch den Veranstalter eine gesonderte Erlaubnis der abgebildeten Personen erfolgen, wenn sich weniger als 7 Personen auf dem Bild befinden. Ebenso ist unser Kind angehalten, selbst mit Fotomaterial gewissenhaft umzugehen. Er/sie darf keine Fotodateien ungefragt in digitale soziale Netzwerke hochladen. Gegenüber Fördermittelgebern haben wir eine Liste mit Namen, Alter, Adresse und Unterschrift der Teilnehmenden zu führen, vorzulegen und 10 Jahre lang zu archivieren. Alle für die Rüstzeit relevanten persönlichen Daten werden ausschließlich für den Zweck der Rüstzeit erhoben und nur von den hier namentlich benannten Verantwortlichen genutzt.

Die allgemeinen Teilnahmebedinungen für Rüstzeiten sind hier zu finden

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