Im Sinne der Aufsichtspflicht gilt ein Kind als teilnehmend, wenn es am jeweiligen Tag bis 10:00 Uhr an der Anmeldung registriert wurde. Wenn ein Kind am fest angemeldeten Tag nicht erscheint, wird die Kontaktperson telefonisch benachrichtigt. Wenn ein Kind kurzfristig nicht teilnehmen kann, sollen die Mitarbeiter der Erlebniswoche über das Pfarramt informiert werden (Te. Pfarramt: 03726/7929027).
Mit Abschicken der Anmeldung erklären Sie, dass Sie Ihr Kind darüber belehrt haben, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten, sich nicht ohne Abmeldung von der Gruppe zu entfernen und Ihr Kind über die Teilnahmebedingungen unterrichtet zu haben.